Die „Onlinescheidung“- online Scheidungsverfahren ist ideal bei einer einverständlichen Scheidung.
Eine solche ist gegeben, wenn:
Beide Ehepartner die Scheidung der Ehe wünschen und eine gerichtliche Auseinandersetzung über
- Unterhaltsansprüche
- das Sorgerecht für Kinder
- das Umgangsrecht mit Kindern (=Besuchsrecht)
- die Hausratsteilung
- oder Zugewinnausgleichsansprüche
nicht notwendig ist, weil man sich über diese Punkte bereits einvernehmlich geeinigt hat oder nur wenig Regelungsbedarf besteht. Fragen Sie Sie nach ….
Die Ehepartner seit mindestens knapp einem Jahr getrennt leben.
Getrenntleben liegt vor:
- Bei räumlicher Trennung in verschiedenen Wohnungen, wobei es nicht darauf ankommt,
ob eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt ist. - Bei Trennung von Tisch und Bett auch innerhalb der Ehewohnung.
Erforderlich ist insoweit, dass die Ehepartner keine gegenseitigen Versorgungsleistungen
wie kochen, waschen, einkaufen etc. mehr erbracht haben, also praktisch zwei Haushalte
geführt wurden.
Wenn Sie also die Trennungsphase bereits vor dem Auszug eingeleitet haben, kann diese
Zeit als Trennungszeit mitgerechnet werden.
Wir gestalten Ihr Scheidungsverfahren so einfach und angenehm wie möglich. Transparenz ist wichtig. Daher schlüsseln wir Ihnen vorab die Kosten Ihres Scheidungsverfahrens auf. Für Ihre Onlinescheidung berücksichtigen wir die Reduzierung von 30 % für die einverständliche Scheidung. Des weiteren können weitere Abzüge vorgenommen werden, wenn Sie minderjährige Kinder haben.
Die Scheidungskosten richten sich nach dem Nettoeinkommen der Ehegatten. Es ist daher notwendig, dass Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen sowie das Ihrer Ehepartnerin / Ihres Ehepartners angeben, auch geschätzte Angaben wären zunächst ausreichend, wenn Ihnen nicht das genaue Nettoeinkommen bekannt ist.
Als Rechtsanwaltskanzlei unterliegen wir der anwaltlichen Verschwiegenheit, dh. Ihre Daten werden sicher behandelt, auch bei einer Onlinescheidung.
Füllen Sie einfach und unverbindlich die folgenden Felder aus und erhalten Sie innerhalb von 24 h Ihren persönlichen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung.
Hinweis zum Versorgungsausgleich:
Der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der Rentenanwartschaften, die jeder Ehegatte in der Ehezeit erworben hat. Mit der Scheidung wird der Versorgungsausgleich = Rentenausgleich gesetzlich durchgeführt, was bedeutet, dass die der Ehe erworbenen gesetzlichen und privaten Rentenanwartschaften geteilt werden. Jeder Ehegatte muss dem anderen Ehegatten durch diese Teilung die Hälfte der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften an den anderen Ehegatten übertragen, die Übertragung erfolgt durch die Umbuchung auf den Rentenversicherungskonten, eine Auszahlung erfolgt nicht. Die Durchführung des Versorgungsausgleichs hätte daher Auswirkungen auf Ihre spätere Rente. Der Versorgungsausgleich wird gesetzlich mit der Scheidung durchgeführt, außer, Ihre Ehedauer ist unter drei Jahren oder beide Ehegatten haben notariell verzichtet oder verzichten wirksam im Scheidungsverfahren.
In Ihrem Kostenvoranschlag informieren wir Sie über den Versorgungsausgleich = Rentenausgleich sowie die Möglichkeiten eines Verzichts sowie über die Dauer Ihres Scheidungsverfahrens.
RA Kaschube Fachanwaltskanzlei Kaschube & Ehe-Scheidung-Online.com