Die Trennungsvereinbarung mit Beispiel – Muster Text
Eine Trennungsvereinbarung ist ein rechtlich bindender Vertrag, der zwischen Ehepartnern während der Trennungszeit abgeschlossen wird. Sie dient dazu, die Verpflichtungen und Rechte beider Parteien zu regeln und mögliche Streitigkeiten zu vermeiden. Hier sind weitere Details zur Trennungsvereinbarung:
Trennungsvereinbarung zwischen ……………../………………..
1. Ehewohnung
Das Nutzungsrecht an der Ehewohnung während der Trennung steht …………………………..alleine zu.
Der Ehepartner wird bis zum …………..(Auszugsdatum) aus der Ehewohnung ausziehen und dem Ehepartner alle zur Ehewohnung gehörenden Schlüssel aushändigen.
Im Gegenzug übernimmt …………… (Mieter-Eigentümer) ab dem Auszug des Ehepartners sämtliche Miet- und Mietnebenkosten sowie stellt den Ehepartner von sämtlichen Ansprüchen des Vermieters und der Versorgungsunternehmen im Innenverhältnis frei.
Diese Regelung gilt auch im Falle einer rechtskräftigen Scheidung.
2. Hausrat
Der Hausrat der Eheleute verbleibt während der Trennung zur alleinigen Nutzung bei……………..
Hiervon ausgenommen sind bestimmte Gegenstände, die der Ehepartner ……………..spätestens bei seinem Auszug mitnehmen wird und die ihm sodann zur alleinigen Nutzung zustehen.
Diese Regelung gilt auch im Falle einer rechtskräftigen Scheidung.
3. Gütertrennung und Verzicht auf Zugewinnausgleich
Die Parteien vereinbaren mit sofortiger Wirkung Gütertrennung.
Zugleich erklären sie den Verzicht auf etwaigen bisher erzielten Zugewinn und nehmen die Verzichtserklärungen wechselseitig an.
4. Verbindlichkeiten
Für während der Ehezeit aufgenommene Darlehensverträge haften die Eheleute auch weiterhin gesamtschuldnerisch.
Tilgung und Zinszahlung erfolgen jeweils zur Hälfte.
Diese Regelung gilt auch im Falle einer rechtskräftigen Scheidung.
Datum und Unterschriften
Bitte füllen Sie die Lücken entsprechend ihrer individuellen Umstände aus. Wenn Sie weitere Änderungen oder spezifische Anpassungen wünschen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass dies nur ein Muster ist und keine rechtliche Beratung darstellt. Bei Fragen und Unklarheiten empfehle wir, die Fachanwaltskanzlei für Familienrecht RA Kaschube zu kontaktieren.