Fachanwaltskanzlei Kaschube · Scheidungsverfahren
Fachanwältin Antje Kaschube
Der Scheidungstermin vor dem Familiengericht
Was Sie beim mündlichen Scheidungstermin erwartet — Ablauf, Pflichten und praktische Hinweise.
Rechtliche Grundlage und Pflicht zum Erscheinen
Der mündliche Scheidungstermin ist gemäß § 128 FamFG obligatorisch. Beide Ehegatten müssen persönlich vor dem Familiengericht erscheinen. Eine Vertretung durch den Rechtsanwalt ist insoweit nicht ausreichend. Kann ein Ehegatte aus dringenden Gründen nicht erscheinen, ist die sofortige Benachrichtigung des Gerichts erforderlich; der Termin wird in der Regel vertagt.
Ablauf des Scheidungstermins
Einlass und Wartezeit
Die Beteiligten erscheinen zum angegebenen Termin beim zuständigen Familiengericht. Häufig gibt es kurze Wartezeiten. Der Anwalt empfängt seinen Mandanten vor dem Sitzungssaal.
Eröffnung der Verhandlung
Der Richter eröffnet die Verhandlung, stellt die Anwesenheit der Beteiligten fest und prüft die Prozessvoraussetzungen, insbesondere das Vorliegen des Trennungsjahres.
Befragung der Ehegatten
Der Richter befragt beide Ehegatten kurz zur Trennung und zum Scheidungswillen. Bei einvernehmlicher Scheidung ist dies sehr kurz. Typische Fragen: Wann getrennt? Besteht noch Aussicht auf Versöhnung?
Versorgungsausgleich
Das Gericht beschließt über den Versorgungsausgleich, soweit dieser nicht ausgeschlossen wurde. Die Rentenanwärtschaften wurden vorab durch das Gericht ermittelt.
Verkündung des Beschlusses
Das Gericht verkündet den Scheidungsbeschluss im Termin. Der Beschluss wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist (ein Monat) rechtskräftig, sofern kein Rechtsmittel eingelegt wird.
Dauer des Termins
Bei einvernehmlichen Scheidungen ohne Folgesachen dauert der Termin typischerweise 15–30 Minuten. Strittige Verfahren mit Folgesachen können mehrere Stunden dauern.
Praktische Hinweise zur Vorbereitung
- Personalausweis oder Reisepass mitbringen
- Ladungsschreiben des Gerichts mitnehmen
- Ausreichend Zeit einplanen (inklusive Wartezeit)
- Anwalt vorab kontaktieren und Fragen klären
- Ruhige und sachliche Haltung bewahren
- Keine weiteren Personen ohne Rücksprache mit dem Anwalt mitbringen
Nach dem Scheidungstermin
Nach der Verkündung des Scheidungsbeschlusses beginnt die Rechtsmittelfrist von einem Monat. In dieser Zeit können die Beteiligten Beschwerde einlegen. Wird keine Beschwerde eingelegt, wird der Beschluss rechtskräftig. Der Anwalt bestätigt die Rechtskraft und übermittelt eine entsprechende Bescheinigung. Erst mit Rechtskraft ist die Scheidung wirksam.
Rechtskraftbescheinigung
Nach Ablauf der Beschwerdefrist stellt das Gericht auf Antrag eine Rechtskraftbescheinigung aus. Diese wird für verschiedene Behörden und Institutionen benötigt.
Standesamt informieren
Das Standesamt, das die Ehe beurkundet hat, wird vom Gericht über die Scheidung informiert und trägt diese in das Eheregister ein.
Weitere Schritte
Namensänderung, Anpassung von Versicherungen, Testament ändern, Rentenversicherung informieren — weitere Maßnahmen nach Rechtskraft der Scheidung.
Professionelle Begleitung zum Scheidungstermin
Unsere Fachanwälte für Familienrecht bereiten Sie umfassend auf den Scheidungstermin vor und vertreten Sie kompetent vor dem Familiengericht.
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