Scheidung in München – Ihre Fachanwältin für Familienrecht direkt vor Ort
Wenn eine Ehe endet, brauchen Sie zwei Dinge: rechtliche Sicherheit und einen klaren Plan. Die Fachanwaltskanzlei Kaschube in der Amalienstraße 71 in München begleitet Sie durch das gesamte Scheidungsverfahren – persönlich, diskret und mit über 20 Jahren Erfahrung im Familienrecht. Fachanwältin Antje Kaschube hat bereits mehr als 2.500 Mandate erfolgreich betreut und vertritt Sie vor dem Familiengericht in München und bundesweit.
Ihr entscheidender Vorteil bei uns: Sie erhalten sofort einen persönlichen Kostenvoranschlag, der für unsere Kanzlei verbindlich ist – für Sie als Mandant aber völlig unverbindlich und kostenlos. Sie wissen also von Anfang an auf Euro und Cent, was Ihre Scheidung kostet, bevor Sie sich entscheiden.
- Kanzlei direkt in München: kurze Wege zum Familiengericht, persönliche Termine in der Amalienstraße – keine anonyme Online-Plattform.
- Sofortiger Kostenvoranschlag: verbindlich für uns, unverbindlich für Sie – transparent nach RVG, inklusive 30 % Gebührenreduzierung bei Online-Mandatierung.
- Schnellstmögliche Einreichung: Nach Ihrer Zustimmung und Zusendung der Vollmacht sowie der erforderlichen Unterlagen reichen wir Ihren Scheidungsantrag unverzüglich beim zuständigen Familiengericht ein.
In drei Schritten zum eingereichten Scheidungsantrag
1. Kostenvoranschlag anfordern: Füllen Sie das Formular oben aus. Sie erhalten umgehend Ihren persönlichen, für uns verbindlichen Kostenvoranschlag – ohne jede Verpflichtung.
2. Zustimmen und Vollmacht senden: Wenn Sie einverstanden sind, senden Sie uns die unterschriebene Vollmacht, Ihre Heiratsurkunde und die weiteren Unterlagen – bequem digital oder per Post. Welche Dokumente Sie brauchen, zeigt unsere Scheidungs-Checkliste.
3. Wir reichen ein: Ihre Fachanwältin erstellt den Scheidungsantrag und reicht ihn schnellstmöglich beim zuständigen Familiengericht ein. Ab jetzt läuft Ihr Verfahren – wir halten Sie in jedem Schritt auf dem Laufenden.
Ablauf einer Scheidung in fünf Schritten
Eine Scheidung ist ein rechtlich klar geregelter Prozess. Fachanwältin Antje Kaschube erklärt den gesamten Ablauf der Ehescheidung Schritt für Schritt:
1. Trennung und Trennungsjahr
Voraussetzung der Scheidung ist das Scheitern der Ehe (§ 1565 BGB). In der Regel müssen Ehegatten ein Jahr getrennt leben (§ 1566 BGB) – das ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich, wenn „Tisch und Bett“ getrennt sind. Alles Wichtige dazu im Ratgeber Trennung & Trennungsunterhalt.
2. Beratung und verbindlicher Kostenvoranschlag
Schon während des Trennungsjahres klären wir Unterhalt, Wohnung, Vermögen und Sorgerecht – und Sie erhalten Ihren persönlichen Kostenvoranschlag, verbindlich für uns, unverbindlich für Sie.
3. Scheidungsantrag durch Ihre Fachanwältin
Den Scheidungsantrag kann nur ein Anwalt einreichen (Anwaltszwang, § 114 FamFG). Nach Vollmacht und Unterlagen reichen wir Ihren Antrag schnellstmöglich beim zuständigen Familiengericht ein – in München beim Familiengericht des Amtsgerichts München.
4. Versorgungsausgleich und Gerichtstermin
Das Gericht führt von Amts wegen den Versorgungsausgleich durch – die Aufteilung der Rentenanwartschaften. Danach wird der Scheidungstermin anberaumt; bei einvernehmlichen Scheidungen dauert er oft nur 10 bis 15 Minuten.
5. Scheidungsbeschluss und Rechtskraft
Mit dem Beschluss des Familiengerichts und Ablauf der Rechtsmittelfrist ist Ihre Scheidung rechtskräftig. Auf Wunsch kürzen wir das Verfahren durch beidseitigen Rechtsmittelverzicht ab.
Was kostet eine Scheidung in München?
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert: Als Faustregel gilt das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten, ergänzt um einen Zuschlag für den Versorgungsausgleich. Daraus ergeben sich die gesetzlichen Gerichts- und Anwaltsgebühren nach FamGKG und RVG. Bei geringem Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht – dann kann die Scheidung sogar kostenfrei sein.
Mit unserem Scheidungskostenrechner und dem sofortigen Kostenvoranschlag wissen Sie vorab genau, was auf Sie zukommt. Bei Online-Mandatierung reduzieren wir unsere gesetzlichen Gebühren um 30 %.
Einvernehmliche Scheidung: der schnellste und günstigste Weg
Sind sich beide Ehegatten einig, genügt ein einziger Anwalt: Wir vertreten den antragstellenden Ehegatten, der andere stimmt der Scheidung lediglich zu. Das spart die Kosten eines zweiten Anwalts, und die Ehegatten können sich die Kosten intern teilen. Strittige Punkte lassen sich vorab in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln – von Unterhalt über Zugewinnausgleich bis zur Immobilie.
Online-Scheidung – bequem von zu Hause, verhandelt in München
Bei der Online-Scheidung läuft die gesamte Kommunikation mit unserer Kanzlei digital: Formular, Vollmacht, Unterlagen. Den Antrag reichen wir elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) beim Familiengericht ein. Nur zum kurzen Scheidungstermin müssen Sie in der Regel persönlich erscheinen. Der Unterschied zu anonymen Scheidungsportalen: Hinter jedem Mandat steht bei uns eine Fachanwältin für Familienrecht mit Kanzleisitz in München, die Sie jederzeit persönlich sprechen können.
Zuständiges Familiengericht: kurze Wege für Münchner Mandanten
Für Scheidungen ist das Familiengericht am Amtsgericht zuständig – maßgeblich ist in der Regel der Wohnsitz der Ehegatten bzw. der gemeinsamen minderjährigen Kinder (§ 122 FamFG). Für München und Umgebung ist das regelmäßig das Familiengericht des Amtsgerichts München. Als Kanzlei vor Ort kennen wir die Münchner Gerichtspraxis und sind bei Ihrem Termin persönlich an Ihrer Seite.
Trennungsjahr, Unterhalt, Sorgerecht und Vermögen – gut geregelt
Eine Scheidung betrifft mehr als das Eheband. Wir beraten Sie zu allen Folgesachen: Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Ehewohnung und Immobilien sowie Versorgungsausgleich.
Häufig gestellte Fragen zur Scheidung in München
Wie schnell kann ich die Scheidung einreichen?
Sobald das Trennungsjahr abgelaufen ist (in Härtefällen auch früher), reichen wir Ihren Antrag ein. Bei uns gilt: Nach Zustimmung zum Kostenvoranschlag und Eingang von Vollmacht und Unterlagen geht Ihr Scheidungsantrag schnellstmöglich an das zuständige Familiengericht – häufig innerhalb weniger Werktage.
Wie lange dauert eine Scheidung in München?
Eine einvernehmliche Scheidung dauert ab Einreichung meist 4 bis 8 Monate – abhängig vor allem von der Dauer des Versorgungsausgleichs und der Auslastung des Gerichts. Streitige Verfahren dauern entsprechend länger.
Was kostet meine Scheidung konkret?
Das sagen wir Ihnen vorab – mit einem sofortigen Kostenvoranschlag, der für uns verbindlich und für Sie unverbindlich ist. Grundlage sind die gesetzlichen Gebühren nach RVG und FamGKG; bei Online-Mandatierung reduzieren wir unsere Gebühren um 30 %.
Brauchen beide Ehegatten einen Anwalt?
Nein. Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt für den Antragsteller; der andere Ehegatte stimmt ohne eigenen Anwalt zu. Nur wer selbst Anträge stellen will, braucht einen eigenen Anwalt.
Muss ich zum Gerichtstermin erscheinen?
In der Regel ja – das Familiengericht hört beide Ehegatten persönlich an. Der Termin ist bei einvernehmlichen Scheidungen kurz. Wir bereiten Sie vollständig vor und begleiten Sie.
Was passiert mit meiner Rente?
Im Versorgungsausgleich werden die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig geteilt. Bei kurzer Ehe (unter drei Jahren) findet er nur auf Antrag statt. Details im Ratgeber Versorgungsausgleich.
Geht eine Scheidung auch ohne Anwalt?
Nein – der Scheidungsantrag muss von einem Anwalt eingereicht werden. Was ohne eigenen Anwalt möglich ist, erklären wir unter Scheidung ohne Anwalt.
Ratgeber zu Trennung, Unterhalt und Ehescheidung
Kontakt: Fachanwaltskanzlei Kaschube in München
Fachanwältin für Familienrecht Antje Kaschube
Amalienstraße 71, 80799 München
Kostenfreie Ersteinschätzung: 0800 32 666 77
E-Mail: info@kanzlei-kaschube.de
Fordern Sie jetzt oben im Formular Ihren sofortigen, für Sie unverbindlichen Kostenvoranschlag an – oder nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Mehr über unsere Kanzlei.