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Ehescheidung mit nur einem Anwalt

Eine einvernehmliche Scheidung ist eine Form der Scheidung, bei der beide Parteien übereinstimmen, dass die Ehe beendet werden soll und wie das gemeinsame Vermögen aufgeteilt wird. Dieser Prozess kann erheblich weniger kostenintensiv sein als eine strittige Scheidung.

Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich über die Aufteilung des Vermögens einig sind und gemeinsam die Scheidung einreichen, können Sie erhebliche Einsparungen bei den Scheidungskosten erzielen. Dies liegt daran, dass weniger rechtliche Schritte erforderlich sind und weniger Zeit für Verhandlungen und Gerichtsverfahren aufgewendet werden muss.

Eine Möglichkeit, die Kosten zu senken, besteht darin, nur einen Anwalt zu beauftragen. In der Regel benötigt jede Partei einen eigenen Anwalt, um ihre Interessen zu vertreten. Wenn Sie sich jedoch einig sind, kann ein Anwalt den Scheidungsprozess für beide Parteien durchführen. Dies kann die Anwaltsvergütung um 50 % reduzieren.

Darüber hinaus kann das Gericht den Verfahrenswert reduzieren, wenn die Scheidung einvernehmlich ist. Der Verfahrenswert ist der Wert, der dem Gerichtsverfahren zugewiesen wird und auf dem die Gerichtsgebühren basieren. Eine Reduzierung des Verfahrenswerts führt daher zu niedrigeren Gerichtsgebühren.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine einvernehmliche Scheidung nicht in allen Fällen möglich oder angemessen ist. Es erfordert eine gewisse Menge an Kooperation und Kommunikation zwischen den Parteien. Wenn es jedoch möglich ist, kann es eine effiziente und kostengünstige Möglichkeit sein, eine Ehe zu beenden.