Bei der sogenannten “Onlinescheidung” am Familiengericht München können Sie alle notwendigen Angaben für den Scheidungsantrag über das Formular übermitteln, alle Unterlagen können via email gesendet werden. Ein Termin in der Fachanwaltskanzlei Kaschube ist für die Einreichung Ihrer Ehescheidung nicht notwendig, aber möglich. Nach der Übermittlung des Scheidungsformulars werden Ihnen die Kosten der Scheidung transparent aufgeschlüsselt und die Scheidungsvollmacht übersendet. Wir bereiten Ihren Scheidungsantrag vor, dieser wird aber erst nach Rücksendung der unterzeichneten Scheidungsvollmacht bei dem zuständigen Familiengericht München mit Ihrer Abstimmung eingereicht. Alle offene Fragen beantworten wir Ihnen gern telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch. Hinweis: Das Nettoeinkommen der Ehegatten wird abgefragt, weil sich daran die Scheidungskosten ermitteln. Daher geben Sie bitte das Nettoeinkommen an, auch geschätzte Einkommen anhand des letzten bekannten Nettoeinkommens für die Ehegatten sind zunächst ausreichend.

Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
Falls nicht bekannt - bitte leer lassen.
Hinweis: Ihre Scheidung kann nach einer Trennungszeit von zehn Monaten eingereicht werden, wobei die Trennung innerhalb der Ehewohnung anerkannt ist, wenn beide Ehegatten dieses übereinstimmend erklären.
Falls ja, bitte Namen und Geburtsdaten angeben.
Gibt es eine andere Regelung? Bitte unter Mitteilung ergänzen.
Versorgungsausgleich = Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.
oder jährliches Einkommen - bitte kennzeichnen
ungefähre Angaben reichen aus.
Sie bestätigen, dass Sie von der unter dem Menupunkt Datenschutzerklärung hinterlegten Datenschutzerklärung Kenntnis genommen haben und erklären sich mit den dort genannten Bedingungen mit dem Absenden der Anfrage einverstanden. Ein Mandatsverhältnis kommt erst nach der ausdrücklicher Bestätigung und Ihrer Unterschrift auf der Vollmacht zustande.