Ehescheidung Online
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Was bedeutet „Scheidung Online“?
Die sogenannte Online-Scheidung bezeichnet kein eigenständiges Verfahren, sondern die Möglichkeit, alle vorbereitenden Schritte des Scheidungsverfahrens — von der Erstberatung über die Unterlagenbeschaffung bis zur Beauftragung des Anwalts — über digitale Kommunikationswege abzuwickeln. Das eigentliche Gerichtsverfahren findet nach wie vor vor dem zuständigen Familiengericht statt, bei dem persönliches Erscheinen beider Ehegatten erforderlich ist.
Für einvernehmliche Scheidungen ohne komplexe Folgesachen ist die Online-Abwicklung besonders geeignet. Sie spart Zeit, ermöglicht die Kommunikation von zu Hause aus und erfordert keine persönlichen Besprechungstermine in der Kanzlei.
Voraussetzungen für die Online-Scheidung
Einvernehmlichkeit
Beide Ehegatten sind sich über die Scheidung einig. Streitigkeiten über Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung sollten vorab geklärt oder zumindest nicht gerichtlich streitig gestellt werden.
Trennungsjahr
Die Eheleute leben seit mindestens einem Jahr getrennt. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag eingereicht werden (§ 1565 BGB).
Keine komplexen Folgesachen
Für Scheidungen mit streitigen Unterhaltsfragen, Zugewinnausgleich oder internationalen Bezügen empfiehlt sich eine persönliche anwaltliche Beratung.
Digitale Kommunikation
Die Beteiligten sind in der Lage, Dokumente digital zu übermitteln und per E-Mail oder Telefon mit der Kanzlei zu kommunizieren.
Ablauf der Online-Scheidung
| Schritt | Beschreibung | Wer handelt |
|---|---|---|
| 1. Anfrage & Kostenvoranschlag | Online-Formular ausfüllen, kostenlose Kostenschätzung erhalten | Mandant |
| 2. Beauftragung | Vollmacht digital oder postalisch unterzeichnen | Mandant & Kanzlei |
| 3. Unterlagenbereitstellung | Heiratsurkunde, Geburtsurkunden übermitteln | Mandant |
| 4. Versorgungsausgleich | Renteninformationen anfordern und beim Gericht einreichen | Kanzlei |
| 5. Scheidungsantrag | Einreichung beim zuständigen Familiengericht | Kanzlei |
| 6. Scheidungstermin | Persönliches Erscheinen vor dem Familiengericht | Beide Ehegatten |
Vorteile und Grenzen der Online-Abwicklung
Vorteile
Zeitersparnis durch digitale Kommunikation. Keine Anreise zur Kanzlei erforderlich. Bundesweite Vertretung möglich. Schnelle Bearbeitung durch eingespieltes Verfahren. Transparente Kostenkalkulation vorab.
Grenzen
Der Gerichtstermin erfordert persönliches Erscheinen. Bei streitigen Scheidungen oder komplexen Vermögensverhältnissen ist eine persönliche Beratung unabdingbar. Internationale Bezüge erfordern spezielle Expertise.
Kosten der Online-Scheidung
Die Kosten einer Scheidung — ob online oder klassisch — richten sich nach dem Verfahrenswert, der auf Basis des dreifachen monatlichen Nettoeinkommens beider Ehegatten berechnet wird. Die Online-Abwicklung selbst verändert die gesetzlichen Gebühren nicht. Einsparpotenzial entsteht durch:
- Einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt
- Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch Vereinbarung
- Verzicht auf zusätzliche Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn)
- Prozesskostenhilfe bei geringem Einkommen
In vier Schritten zur Online-Scheidung
Unkompliziert, sicher und bundesweit
Anfrage stellen
Formular ausfüllen, kostenlosen Voranschlag erhalten
Beauftragen
Vollmacht unterzeichnen, Unterlagen übermitteln
Antrag einreichen
Kanzlei reicht Scheidungsantrag beim Gericht ein
Scheidungstermin
Persönliches Erscheinen, Scheidungsbeschluss
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