Scheidungsantrag stellen – rechtssicher, klar strukturiert & fachanwaltlich begleitet
Der Scheidungsantrag ist der juristische Ausgangspunkt Ihrer Scheidung – und zugleich einer der wichtigsten Schritte im gesamten Verfahren.
Bevor der Antrag jedoch beim Familiengericht eingereicht wird, erhalten Sie zunächst einen verbindlichen, transparenten Kostenvoranschlag. Erst wenn Sie diesem zustimmen und mir die anwaltliche Vollmacht erteilen, wird der Scheidungsantrag offiziell vorbereitet und beim zuständigen Gericht eingereicht.
Wir begleiten Sie persönlich und zuverlässig durch jeden Abschnitt: von der ersten rechtlichen Einschätzung über die sorgfältige Vorbereitung des Antrags, die Klärung aller Formalitäten und Kosten bis hin zum Gerichtstermin und der Rechtskraft Ihrer Scheidung.
Alles erfolgt klar strukturiert, verständlich erklärt und ist bundesweit möglich.
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Was passiert nach dem Absenden des Formulars?
Sobald Sie das Formular absenden, beginnt ein klar strukturierter und rechtlich abgesicherter Ablauf,
der Ihnen maximale Transparenz und Sicherheit bietet. Ihre Angaben werden zunächst in der Kanzlei geprüft und in eine juristisch verwertbare Form gebracht. Dabei geht es nicht nur um Formalitäten, sondern auch um die Frage, ob besondere Konstellationen vorliegen – etwa gemeinsame Immobilien, Vermögenswerte, Unterhaltsansprüche oder ein möglicher Auslandsbezug.
Anschließend erhalten Sie eine persönliche Rückmeldung. Offene Punkte werden geklärt, fehlende Unterlagen angefordert und der genaue Ablauf mit Ihnen abgestimmt. Erst wenn alle relevanten Informationen vorliegen, erstelle ich einen vollständigen Entwurf des Scheidungsantrags. Dieser Entwurf wird Ihnen zur Prüfung
übersandt, sodass Sie genau nachvollziehen können, welche Erklärungen in Ihrem Namen gegenüber dem Gericht abgegeben werden.
Parallel dazu erhalten Sie eine transparente Kostenübersicht, die sowohl die Gerichtskosten als auch die
gesetzlich festgelegten Anwaltsgebühren umfasst. Sie wissen damit bereits vor Unterzeichnung der Vollmacht, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Einsparmöglichkeiten bestehen – etwa durch eine einvernehmliche Gestaltung des Verfahrens.
Sobald Sie die Vollmacht unterzeichnet zurücksenden, wird der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Kanzlei die gesamte Kommunikation mit dem Gericht. Sie werden über jeden wesentlichen Schritt informiert – vom Eingang des Gerichtskostenvorschusses über die Zustellung an den anderen Ehegatten bis hin zur Terminierung der mündlichen Verhandlung.
Sie behalten jederzeit den Überblick, ohne sich mit juristischen Details belasten zu müssen. Genau dafür ist eine fachanwaltliche Begleitung da: strukturiert, zuverlässig und rechtlich präzise.
Ablauf der Scheidung – verständlich, strukturiert und rechtlich fundiert erklärt
1. Trennungsjahr – rechtliche Voraussetzung
Vor Einreichung des Scheidungsantrags muss das gesetzliche Trennungsjahr erfüllt sein. Dieses beginnt mit der tatsächlichen Trennung – entweder durch Auszug oder durch eine klare räumliche und wirtschaftliche Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung. Das Trennungsjahr dient dem Gesetzgeber als „Bedenkzeit“ und soll sicherstellen, dass die Entscheidung zur Scheidung endgültig ist.
2. Übermittlung Ihrer Daten – digital & unkompliziert
Über das Online‑Formular übermitteln Sie mir alle relevanten Angaben. Ich prüfe diese sorgfältig, kläre offene Punkte und gebe Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung. Bereits an dieser Stelle lassen sich viele spätere Verzögerungen vermeiden.
3. Individueller Kostenvoranschlag – transparent & verbindlich
Sie erhalten eine vollständige Übersicht über die zu erwartenden Kosten: Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und mögliche Einsparpotenziale. Die Kosten sind gesetzlich festgelegt – Sie erhalten absolute Kostensicherheit.
4. Vollmacht – rechtliche Grundlage für mein Tätigwerden
Erst mit Ihrer unterschriebenen Vollmacht darf ich den Scheidungsantrag für Sie einreichen. Diese gesetzliche Vorgabe schützt Sie vor ungewollten Schritten und stellt sicher, dass Sie jederzeit die Kontrolle behalten.
5. Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht
Nach Erhalt der Vollmacht reiche ich den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Sie müssen sich um nichts kümmern – die gesamte Kommunikation mit dem Gericht erfolgt über meine Kanzlei.
6. Versorgungsausgleich – gesetzlich zwingender Bestandteil
Das Gericht leitet automatisch den Versorgungsausgleich ein. Alle Renten‑ und Versorgungsanrechte, die während der Ehe erworben wurden, werden ermittelt und fair ausgeglichen. Dieser Schritt ist gesetzlich vorgeschrieben und kann – je nach Auskunftslage der Versorgungsträger – mehrere Wochen dauern.
7. Gerichtstermin – kurz, sachlich und ohne Überraschungen
Sobald alle Auskünfte vorliegen, bestimmt das Gericht den Scheidungstermin. Dieser Termin dauert meist nur wenige Minuten. Beide Ehegatten werden persönlich angehört. Der Richter prüft das Trennungsjahr, das Scheitern der Ehe und den Versorgungsausgleich. Anschließend wird der Scheidungsbeschluss verkündet.
8. Rechtskraft – der endgültige Abschluss
Nach Zustellung des Beschlusses läuft eine einmonatige Rechtsmittelfrist. Wird kein Rechtsmittel eingelegt, wird die Scheidung rechtskräftig. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie rechtlich geschieden und können Ihren neuen Lebensabschnitt beginnen.
Versorgungsausgleich – verständlich erklärt von Rechtsanwältin Kaschube
Der Versorgungsausgleich ist ein zentraler Bestandteil jeder Scheidung und wird vom Gericht automatisch eingeleitet.
Er sorgt dafür, dass die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche fair zwischen beiden Ehegatten aufgeteilt werden.
Das gilt unabhängig davon, wer während der Ehe mehr verdient hat oder wer möglicherweise zugunsten der Familie
beruflich zurückgetreten ist.
Ausgeglichen werden sämtliche während der Ehezeit erworbenen Anrechte, insbesondere:
- gesetzliche Rentenversicherung
- betriebliche Altersversorgung
- private Rentenversicherungen
- berufsständische Versorgungswerke
Der Versorgungsausgleich ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen
ausgeschlossen werden – etwa bei sehr kurzer Ehe oder wenn beide Ehegatten nahezu identische Anwartschaften besitzen.
Ein solcher Ausschluss sollte jedoch immer fachanwaltlich geprüft werden.
Das Gericht fordert bei allen Versorgungsträgern Auskünfte an. Anschließend werden die während der Ehezeit
erworbenen Rentenpunkte beider Ehegatten addiert, halbiert und gerecht verteilt.
➜ Dadurch wird sichergestellt, dass beide Ehegatten im Alter abgesichert sind – auch wenn einer von beiden
während der Ehe weniger oder gar nicht gearbeitet hat.
Die Bearbeitung durch die Versorgungsträger dauert erfahrungsgemäß 4–12 Wochen. Erst wenn alle Auskünfte vorliegen,
kann das Gericht den Scheidungstermin anberaumen.
Die 10 wichtigsten Fragen rund um den Scheidungsantrag
1. Wann kann ich einen Scheidungsantrag stellen?
Ein Scheidungsantrag kann gestellt werden, sobald das gesetzliche Trennungsjahr erfüllt ist. Dieses beginnt mit der tatsächlichen Trennung – entweder durch Auszug oder durch eine klare räumliche und wirtschaftliche Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung. In seltenen Ausnahmefällen (Härtefallscheidung) ist ein Antrag auch vor Ablauf des Trennungsjahres möglich. Diese Fälle müssen jedoch sorgfältig geprüft werden.
2. Benötige ich zwingend einen Anwalt?
Ja. Der Scheidungsantrag darf ausschließlich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Der andere Ehegatte benötigt nur dann einen eigenen Anwalt, wenn er eigene Anträge stellen möchte. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt daher ein Anwalt.
3. Welche Unterlagen brauche ich für den Scheidungsantrag?
In der Regel werden benötigt: Heiratsurkunde, Angaben zum Trennungszeitpunkt, Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder, aktuelle Einkommensnachweise sowie Informationen zu Renten‑ und Versorgungsanrechten. Bei Immobilien oder Vermögen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Welche Dokumente im Einzelfall notwendig sind, kläre ich mit Ihnen persönlich.
4. Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Die Dauer hängt vor allem vom Versorgungsausgleich ab. In einem unkomplizierten, einvernehmlichen Verfahren dauert die Scheidung meist zwischen 5 und 8 Monaten. Verzögerungen entstehen häufig durch lange Bearbeitungszeiten der Versorgungsträger oder durch zusätzliche Folgesachen.
5. Was kostet ein Scheidungsantrag?
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der vom Gericht festgesetzt wird. Dieser basiert auf den Nettoeinkommen beider Ehegatten. Die Gesamtkosten bestehen aus Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt sind die Kosten deutlich geringer. Eine transparente Kostenübersicht erhalten Sie vor Mandatserteilung.
6. Was passiert, wenn mein Ehegatte dem Antrag widerspricht?
Ein Widerspruch führt nicht automatisch zur Ablehnung des Antrags, macht das Verfahren aber streitig. Das Gericht prüft dann intensiver, ob das Trennungsjahr eingehalten wurde und ob die Ehe als gescheitert gilt. In solchen Fällen verlängert sich das Verfahren und es entstehen höhere Kosten.
7. Kann ich den Scheidungsantrag zurücknehmen?
Ja, eine Rücknahme ist möglich, solange die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist. Bereits entstandene Kosten – insbesondere Gerichtskosten und Anwaltsgebühren – bleiben jedoch bestehen. Eine Rücknahme sollte daher gut überlegt und nur nach anwaltlicher Beratung erfolgen.
8. Welche Rolle spielt der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Scheidungsverfahrens. Er sorgt für eine faire Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Das Gericht holt hierzu Auskünfte aller Versorgungsträger ein. Ein Ausschluss ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich und sollte immer fachanwaltlich geprüft werden.
9. Muss ich persönlich zum Gerichtstermin erscheinen?
Ja. Beide Ehegatten müssen beim Scheidungstermin persönlich anwesend sein. Das Gericht möchte sich einen persönlichen Eindruck verschaffen und einige Fragen zur Trennung und zum Versorgungsausgleich klären. In Ausnahmefällen kann eine Teilnahme per Video zugelassen werden.
10. Was bedeutet die Rechtskraft der Scheidung?
Mit Eintritt der Rechtskraft ist die Ehe endgültig geschieden. Ab diesem Zeitpunkt können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden. Die Rechtskraft ist Voraussetzung für viele weitere Schritte – etwa eine erneute Eheschließung oder die endgültige steuerliche Trennung. Sie erhalten eine beglaubigte Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses für Ihre Unterlagen.
Gerichtskosten & Anwaltsgebühren – gesetzlich festgelegt & transparent berechnet
Die Kosten einer Scheidung sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Sowohl die Gerichtskosten (FamGKG)
als auch die Anwaltsgebühren (RVG) richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert.
Dieser wird vom Familiengericht festgesetzt und basiert im Wesentlichen auf den Nettoeinkommen beider
Ehegatten. Die folgenden Tabellen geben Ihnen eine klare und realistische Orientierung.
Aktuelle Gerichtskosten nach FamGKG (2,0‑Gebühr)
| Verfahrenswert | Gerichtskosten (2,0‑Gebühr) |
Hinweis |
|---|---|---|
| 3.000 € | 251,00 € | Mindestsatz für einfache Scheidungen |
| 4.000 € | 296,00 € | Typischer Wert bei geringem Einkommen |
| 5.000 € | 341,00 € | Häufig bei einvernehmlichen Verfahren |
| 6.000 € | 386,00 € | Standardwert bei durchschnittlichem Einkommen |
| 7.000 € | 431,00 € | Leicht erhöht durch Vermögen oder Zusatzwerte |
| 8.000 € | 476,00 € | Mit kleineren Vermögenswerten |
| 10.000 € | 566,00 € | Typisch bei mittlerem Einkommen |
| 13.000 € | 627,00 € | Häufig bei Immobilien oder höheren Rentenpunkten |
| 16.000 € | 688,00 € | Erhöht durch Vermögen oder betriebliche Altersvorsorge |
| 20.000 € | 749,00 € | Typisch bei gehobenem Einkommen |
| 25.000 € | 871,00 € | Mit umfangreicher Vermögensstruktur |
| 30.000 € | 952,00 € | Höhere Vermögenswerte oder komplexe Versorgungslagen |
Anwaltsgebühren nach RVG (1 Anwalt, 1,3‑Verfahrensgebühr + 1,2‑Terminsgebühr)
Die folgende Tabelle zeigt die Gesamtkosten pro Anwalt inklusive Auslagenpauschale und 19 % MwSt.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt – dadurch halbieren sich die Anwaltskosten.
| Verfahrenswert | Anwaltskosten (1 Anwalt) |
Bemerkung |
|---|---|---|
| 3.000 € | ca. 1.050 € | Günstigste Konstellation bei einvernehmlicher Scheidung |
| 4.000 € | ca. 1.150 € | Sehr häufig bei Online‑Scheidungen |
| 5.000 € | ca. 1.250 € | Standardwert bei durchschnittlichem Einkommen |
| 6.000 € | ca. 1.350 € | Typisch bei einvernehmlichen Verfahren |
| 7.000 € | ca. 1.450 € | Mit leicht erhöhtem Vermögen |
| 8.000 € | ca. 1.550 € | Häufig bei Immobilien oder betrieblicher Altersvorsorge |
| 10.000 € | ca. 1.750 € | Typisch bei mittlerem Einkommen |
| 13.000 € | ca. 1.950 € | Mit höheren Rentenanwartschaften |
| 16.000 € | ca. 2.150 € | Erhöhte Vermögenswerte |
| 20.000 € | ca. 2.350 € | Gehobenes Einkommen |
| 25.000 € | ca. 2.650 € | Komplexere Vermögensstrukturen |
| 30.000 € | ca. 2.950 € | Höhere Vermögenswerte oder komplexe Versorgungslagen |