Scheidungskosten berechnen
Eine erste Orientierung über voraussichtliche Gerichts- und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Gebührentabellen.
Keine Gewähr. Prozesskostenhilfe, Ermäßigungen sowie etwaige Folgesachen sind in dieser Berechnung nicht erfasst. Die tatsächlichen Kosten können erheblich abweichen.
Kostenbeispiele nach Einkommensgruppen
Die nachfolgende Übersicht zeigt typische Kostenbereiche — ohne individuelle Ermäßigungen oder Prozesskostenhilfe.
| Einkommenssituation | Gerichtskosten | Anwaltskosten | Gesamt ca. |
|---|---|---|---|
| 2.000 € Nettoeinkommen/MonatVerfahrenswert: 6.000 € | 316 € | 770 € | 1.086 € |
| 4.000 € Nettoeinkommen/MonatVerfahrenswert: 12.000 € | 468 € | 1.208 € | 1.676 € |
| 6.000 € Nettoeinkommen/MonatVerfahrenswert: 18.000 € | 644 € | 1.717 € | 2.361 € |
| 10.000 € Nettoeinkommen/MonatVerfahrenswert: 30.000 € | 966 € | 2.738 € | 3.704 € |
Grundlagen der Kostenbemessung
Scheidungskosten setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen, die nach gesetzlichen Tabellen berechnet werden.
Gerichtskosten (GKG)
Gesetzlich geregelt und nicht verhandelbar. Der Verfahrenswert entspricht dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten (§ 43 FamGKG). Daraus ergibt sich nach der GKG-Tabelle eine Gebühr von 2,0.
Anwaltskosten (RVG)
Mindestens ein Rechtsanwalt ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Vergütung berechnet sich nach dem RVG: Verfahrensgebühr (1,3) und Terminsgebühr (1,2) zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
Reduzierungen möglich
Einvernehmliche Scheidung, Prozesskostenhilfe bei geringem Einkommen sowie schnelle außergerichtliche Einigung können die Gesamtkosten um bis zu 30 % und mehr reduzieren.
Berechnungsgrundlage in drei Schritten
Vom Nettoeinkommen zur Kostenschätzung
Verfahrenswert
Das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Eheleute bildet die Grundlage (§ 43 FamGKG).
Gerichtsgebühr
Aus dem Verfahrenswert ergibt sich nach der GKG-Gebührentabelle eine Gebühr von 2,0 für das Scheidungsverfahren.
Anwaltsvergütung
Verfahrens- und Terminsgebühr nach RVG-Tabelle, zuzüglich Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer.
Grenzen des Kostenrechners
Der Rechner bildet den gesetzlichen Standardfall ab. In folgenden Konstellationen weichen die tatsächlichen Kosten erfahrungsgemäß erheblich ab:
Komplexe Vermögensverhältnisse
Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder erhebliches Geldvermögen erhöhen den Verfahrenswert deutlich.
Internationale Bezüge
Ausländische Rentenanspüche, grenzüberschreitendes Güterrecht oder Wohnsitz im Ausland sind nicht abgebildet.
Strittige Scheidungsverfahren
Streit über Unterhalt, Sorgerecht oder Zugewinnausgleich erfordert in der Regel zwei Anwälte und erhöht die Kosten.
Prozesskostenhilfe
Bei geringem Einkommen kann der Staat die Verfahrenskosten übernehmen. Dieser Rechner berücksichtigt dies nicht.
Persönlicher Kostenvoranschlag — mit allen Reduzierungen
Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht erstellen wir Ihnen innerhalb weniger Stunden eine individuelle Kostenschätzung — kostenlos und unverbindlich, mit allen möglichen Einsparungen.
Kostenvoranschlag anfordernKostenvoranschlag anfordern
Haben Sie Fragen zu Ihrem Ergebnis? Kontaktieren Sie uns – wir erstellen Ihnen einen persönlichen Kostenvoranschlag kostenlos und unverbindlich.